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Untergrund prüfen: was der Betrieb schuldet — und was nicht

Bevor die erste Rolle die Wand berührt, steht eine Pflicht — keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine in der VOB definierte. Wer sie überspringt, haftet später für Schäden, die er hätte erkennen müssen. Wer sie richtig dokumentiert, ist raus.

Die Prüfpflicht steht in der VOB, nicht im Kleingedruckten

Maler- und Lackierarbeiten sind in der ATV DIN 18363 geregelt. Abschnitt 3.1.1 benennt die Fälle, in denen der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen hat — wörtlich unter anderem bei „ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. zu geringe Qualitätsstufe, absandernder und kreidender Putz”.

Das maßgebliche Fachregelwerk dazu ist das BFS-Merkblatt Nr. 20, „Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten” (Stand November 2016).

Terminologie-Hinweis: Der Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz bezeichnet seine Merkblätter seit 2025 als BFS-Fachregeln und benennt sie im Zuge der Überarbeitungen um. Wer heute zitiert, nennt alte Merkblätter mit Nummer und Ausgabestand, neue als Fachregel.

Was baustellenüblich heißt — und was nicht

Die Prüfpflicht ist ausdrücklich auf sichtbare und anderweitig am Bau erkennbare Mängel beschränkt. Kostspielige Laborprüfungen gehören nicht dazu. Verlangt ein Auftraggeber mehr, ist das eine Besondere Leistung und gesondert zu vergüten.

Ebenfalls nicht geschuldet: die Überprüfung des Untergrundes auf Maßtoleranzen nach DIN 18202. Das stellt die BFS-Information 23-01 (Oktober 2023) ausdrücklich klar.

Die Prüfungen im Einzelnen

Befund Baustellenübliche Prüfmethode
Risse Augenschein, ggf. Benetzungsprobe mit Wasser
Verschmutzung, Pilze, Algen, Moose, Ausblühungen Augenschein
Feuchtigkeit Augenschein, Tastprobe, Feuchtemessgerät
Kreiden, Absanden Wischprobe
Tragfähigkeit, Haftung Kratzprobe, Klebebandprobe, Gitterschnitt
Saugfähigkeit Benetzungsprobe mit Wasser

Der Prüfumfang ist untergrundabhängig zu differenzieren. BFS-Merkblatt Nr. 20 unterscheidet mineralische Untergründe (Putz, Beton), Holz, Metall und Kunststoffe. Für den Innenraum kommen untergrundspezifische Merkblätter dazu — Nr. 8 für Betonflächen, Nr. 10 für Innenputz.

Der Sonderfall Spachtelmasse

Bei unbekannten Spachtelmassen empfiehlt die BFS-Information 23-02 eine zusätzliche Benetzungsprobe mit Wasser. Erweicht die Masse spontan, fehlt die Tragfähigkeit — dann sind Bedenken anzumelden.

Das ist besonders relevant bei Sanierungen, bei denen niemand mehr weiß, was vor zwanzig Jahren aufgezogen wurde.

Q1 bis Q4 sagen nichts über die Beschichtung

Ein häufiges Missverständnis: Die Qualitätsstufen Q1 bis Q4 gelten ausschließlich für die herzustellende Untergrundoberfläche — also für Putz oder Spachtelung. Sie sagen nichts über die nachfolgende dekorative oder schützende Oberflächenbearbeitung aus.

Und: Die Prüfung des Untergrundes auf Eignung obliegt dem ausführenden Fachunternehmer auch dann, wenn ein Planer die Qualitätsstufe vorgegeben hat. Eine Planervorgabe entlastet nicht.

Bedenken anmelden: schriftlich, unverzüglich, vorher

Werden Mängel festgestellt, sind Bedenken nach VOB/B § 4 Abs. 3 dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen — möglichst schon vor Beginn der Arbeiten und schriftlich. Ein mündlicher Hinweis auf der Baustelle genügt der Form nicht.

Praktisch heißt das: kurze Mail, Datum, Ort, Befund, Foto, empfohlene Maßnahme. Zwei Minuten Aufwand, die im Streitfall den Unterschied machen.

Die Grundvoraussetzung, in einem Satz

Die BFS-Information 23-01 fasst es zusammen: Für Beschichtungen sind in der Regel alle Qualitätsstufen und Putzarten geeignet, wenn der Untergrund trocken, fest und tragfähig ist.

Alles andere ist Detailarbeit. Aber ohne diese drei Eigenschaften hilft kein Produkt der Welt — und das gilt für eine Dämmbeschichtung genauso wie für eine Dispersionsfarbe.


Quellen

  • VOB/C ATV DIN 18363:2019-09, Maler- und Lackierarbeiten, Abschnitt 3.1.1
  • VOB/B § 4 Abs. 3
  • BFS-Merkblatt Nr. 20, „Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes”, Stand November 2016
  • BFS-Information 23-01 (Oktober 2023) und 23-02 (August 2023)
  • Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks, Info-Merkblatt „Untergrundprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk”, Juni 2018
  • Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Überblick über die BFS-Merkblätter bzw. Fachregeln, Stand 2025

Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten Regelwerke wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist im Einzelfall die jeweils gültige Fassung.